Bartel Webdesign · Hannover
Glanz- und schmucklos: Meine AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen


1 . Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Bartel Webdesign (BW). Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die BW erteilten Aufträge sind Dienstleistungs- oder Urheberwerksverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind.  Alle  erstellten Projekte, Texte und Konzeptionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. BW überträgt dem Auftraggeber die uneingeschränkten Nutzungsrechte erstellter Texte für alle Medien. Diese gehen an den Auftraggeber über, sobald die Leistungen vollständig abgegolten sind (Datum des Honorareingangs).

3. Auftragsvergabe und Vergütung
Angebote sind freibleibend und können von BW  bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.  Bestellungen des Auftraggebers werden von BW durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung angenommen. Internet-Bestellungen (durch EMail/ Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass BW ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist. Die Vergütung entspricht dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorar. Davon abweichende Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann BW gemäß BGB § 286 ff. Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem gültigen Basiszinssatz verlangen.

4. Sonderleistungen, Nebenkosten
Sofern nicht abweichend vereinbart, enthält das vereinbarte Honorar zwei Korrekturphasen nach Abgabe des ersten Entwurfs. Darüber hinaus gehende Korrekturwünsche des Auftraggebers werden nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch für Autorenkorrekturen d.h. Änderungen, die nach bereits erfolgter Textfreigabe anfallen. Kosten für Material, Porto, Kuriere, Recherche etc., die über das vereinbarte Honorar hinaus gehen, werden gesondert ausgewiesen und ohne Aufschlag weiterberechnet, sofern sie dem Auftrag unmittelbar zugeordnet werden können. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden vom Auftraggeber übernommen.  BW ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihr dazu die entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5. Auftragserteilung und Mitwirkungspflichten
BW verpflichte sich, den erteilten Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Grundlage bildet das Briefing des Auftraggebers. Das Briefing wird von BW  schriftlich fixiert und vom Auftraggeber freigegeben, um Missverständnisse aus der Arbeitsgrundlage auszuschließen. Darüber hinaus verpflichtet sich BW  zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt auch nach Abschluss des Projekts. Im Gegenzug ist der Auftraggeber verpflichtet, BW im Briefing alle zur Ausführung des Auftrages als notwendig erachteten Informationen zur Verfügung zu stellen. Sofern diese Mitwirkungspflicht verletzt wird, haftet BW  nicht für Verzögerungen oder Schäden, die aus einem fehlerhaften oder unvollständigen Briefing an dem Werk entstehen.

6. Gestaltung und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der redaktionellen bzw. künstlerischen Gestaltung des Werkes nach Inanspruchnahme der unter 4 vereinbarten zwei Korrekturphasen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Herstellung weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält BW den ursprünglich vereinbarten Vergütungsanspruch. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller BW übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er mich von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

7. Abnahme, Belegmuster
Vor der Vervielfältigung, Produktion oder Online-Veröffentlichung eines Werkes sind BW Korrekturmuster vorzulegen. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber BW  kostenlose Belegexemplare. BW ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden und den Namen des Auftraggebers als Referenz anzugeben. Aus dem geschlossenen Werkvertrag nach 2 sind nur handwerkliche Mängel gemäß BGB §640 ff. relevant für eine verweigerte Abnahme bzw. Zahlung der vereinbarten Vergütung. Geschmacksfragen des Auftraggebers haben darauf keinen Einfluss, siehe auch 4 und 5 Korrekturphasen und Gestaltungsfreiheit.

8. Haftung
BW übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen eines beabsichtigten Ziels oder Ergebnisses. Die Endfassungen von Texten, Konzepten, Layouts und anderen Projekten werden vom Auftraggeber grundsätzlich schriftlich zum Beispiel per E-Mail freigegeben. Mit der Genehmigung von Texten, Konzeptionen etc. übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit des Werkes. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen entfällt jede Haftung für BW. Dies gilt besonders für nach dem Druck ermittelte Fehler bei Printmedien, die nicht handwerklicher Art sind. BW haftet nicht für die wettbewerbs - oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten. BW behandelt die mir überlassenen Vorlagen mit größter Sorgfalt und gibt sie nicht an Dritte weiter. Nach Beendigung des Auftrags verpflichtet sich BW, alle Unterlagen unbeschädigt an den Auftraggeber zurückzugeben. BW haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. BW verpflichte sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Sofern BW Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer nicht meine Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen haftet BW nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. BW haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen. Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.

9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz von BW. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hannover, Stand Juli 2017

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